Steuern
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BTW (MwSt.)
Wir empfehlen jedem Eigentümer, sich vor dem Beginn der Vermietung grundsätzlich an einen Steuerberater zu wenden, um alle steuerlichen Folgen im Vorfeld abzuklären. Außerdem lohnt es sich, wenn sich der Eigentümer als Privatperson, als "Kleinunternehmen" registrieren lässt, da er die Mehrwertsteuer sowohl auf die Vermietung als auch auf Kosten, die für die Unterkunft entstehen verrechnen kann. Als Privatperson zahlt man eine höhere Provision an Roompot Parks. Der Unterschied liegt in der nicht geltend zu machenden Mehrwertsteuer. Für den Einkauf der Unterkunft beim Eigentümer kann Roompot Parks keine Vorsteuer abziehen, wenn der Eigentümer als Privatperson registriert ist.
BTW (MwSt.) Erstattung
Bei vollständiger Vermietung einer neuen Unterkunft wird die BTW für den Kauf (teilweise) erstattet. Für die Erstattung des kompletten Betrags muss die Unterkunft 10 Jahre lang vermietet werden. Weitere Informationen zur BTW Erstattung erhalten Sie bei WEA Accountants in Middelburg.
Gemeindesteuer für Pendler
Wenn Sie eine möblierte Unterkunft in einer anderen Gemeinde als Ihrem Wohnort besitzen und die Unterkunft mehr als 90 Tage für Ihre eigene Nutzung verfügbar halten, müssen Sie eine Gemeindesteuer für Pendler zahlen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der entsprechenden Gemeinde.
Mieterträge
Wann werden die Mieterträge ausgeschüttet?
Generell werden die Mieterträge in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober an Sie ausgezahlt. Sie erhalten dafür eine entsprechende Abrechnung. Die Mieterträge werden anschließend vor Ende des Monats an Sie überwiesen. Abweichende Vereinbarungen werden in Ihrer Vermietungsvereinbarung festgelegt. Sie können die Übersicht über Ihre Eigentümerwebsite unter dem Punkt "Vermietungsinfo" - "Meine Dokumente" herunterladen