In den Niederlanden
In den Niederlanden kannst du dich mit maximal 1 Person
aus einem anderen Haushalt gemeinsam in 1 Unterkunft aufhalten. Kinder bis einschließlich 12 Jahre zählen dabei nicht mit. Wenn es sich um 1 Haushalt handelt, ist die Anzahl der Personen, die sich in einer Unterkunft aufhalten, unbegrenzt.
Besteht deine Reisegesellschaft aus mehr als 1 Person
über 12 Jahren, die nicht zu deinem Haushalt gehören? Dann kannst du deinen Aufenthalt umbuchen. Bitte kontaktiere den
Gästeservice, um deinen Aufenthalt umzubuchen.
In Deutschland
Die deutschen Behörden haben zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Touristische Aufenthalte sind einschließlich 7. März untersagt.
Hast du einen Aufenthalt in einem unserer deutschen Parks mit einer Ankunft bis einschließlich 7. März gebucht? Dann kannst du deinen Aufenthalt auf einen anderen Park oder auf ein späteres Datum umbuchen. Das kannst du einfach selbst über das
Umbuchungsformular tun.
Benötigst du doch Hilfe beim Ausfüllen des Formulars oder hast du eine Frage? Bitte kontaktiere dann unseren
Gästeservice.
Ob du dich nach dem 7. März mit mehreren Haushalten im selben Haus aufhalten darfst, ist noch nicht bekannt.
Belgien
In Belgien kannst du dich mit maximal 1 Person aus einem anderen Haushalt gemeinsam in 1 Unterkunft aufhalten. Wenn es sich um 1 Haushalt handelt, ist die Anzahl der Personen, die sich in einer Unterkunft aufhalten, unbegrenzt.
Besteht deine Reisegesellschaft aus mehr als 1 Person, die nicht zu deinem Haushalt gehören? Dann kannst du deinen Aufenthalt umbuchen. Bitte kontaktiere den
Gästeservice, um deinen Aufenthalt umzubuchen.